Gefährdung und Schutz der Knoblauchkröte
Rote Listen in Deutschland
Die Knoblauchkröte kommt mit Ausnahme des Saarlands in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland vor. Bundesweit wurde sie in die Kategorie „Stark gefährdet“ eingestuft.
Mehr Informationen über die „Rote Liste“ finden Sie unter: Artenschutz
Gefährdungsfaktoren
In der Roten Liste der IUCN aus dem Jahr 2004 wird die Knoblauchkröte weltweit noch nicht als gefährdet geführt. Wie viele Lurcharten, so erlitt allerdings auch unser Froschlurch des Jahres besonders in den letzten 50 Jahren infolge der negativen Auswirkungen enormer Intensivierungsprozesse in Industrie, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie vielfältiger Fließgewässerregulierungen einen z. T. drastischen Bestandsrückgang. Der ist vor allem am westlichen Rand des Verbreitungsgebietes, so in Schweden, den Niederlanden, Ostfrankreich und Norditalien sowie in einigen deutschen Bundesländern und Österreich sichtbar! Aus der Vielzahl möglicher Gefährdungsfaktoren sollen hier einige aufgeführt werden, die vielleicht besonders auf die Knoblauchkröte zutreffen:
- Verlust oder Entwertung von Laichgewässern, direkt z. B. durch Verfüllung und Trockenlegung, indirekt durch wasserbauliche Maßnahmen bei Fließgewässerbegradigungen, dadurch kommt es zum frühzeitigen Trockenfallen der Überschwemmungstümpel und Weiher in den Auen.
- Durch den Menschen verursachte Veränderungen des Wasserhaushaltes (v. a. Grundwasserabsenkungen).
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v. a. Dünger, Gülle, Biozide, Abwassereinleitungen). Dadurch u. U. vermehrter Befall der Laichschnüre mit dem Wasserschimmelpilz Saprolegnia ferax sowie irreversible Defekte während der Embryonal- und Larvenentwicklung. Mögliche Schadwirkung durch geringste und nicht unmittelbar tödliche Mengen von Fremdstoffen, die bei der Knoblauchkröte letztlich zur Schwächung der Immunabwehr und damit zur erhöhten Krankheitsanfälligkeit führen.
- Hoher Fischbesatz und Fischintensivzucht in Laichgewässern, verbunden mit der regelmäßigen Beseitigung der Sumpf- und Wasserpflanzenvegetation, die zur Ablage der Laichschnüre unabdingbar ist.
- Verlust und Entwertung von Ackerflächen und Brachen durch Intensivierung der maschinellen Bodenbearbeitung in der Landwirtschaft im Umfeld der Laichgewässer (z. B. Tiefpflügen, Spargelstechen, Hacken, Mulchen, intensive Anwendung von Agrochemikalien).
- Zerschneidung und Veränderung der Lebensräume einschließlich der Wander- und Ausbreitungskorridore v. a. durch Straßen- und Wegebau, Siedlungen, unterschiedlichste flächenhafte Baumaßnahmen, Aufforstungen sowie Verfüllen von Sand- und Kiesabbaugebieten.
- In dörflichen und städtischen Siedlungsgebieten stellen Einrichtungen der Oberflächenentwässerung (Gullys, Schächte) Fallen für Knoblauchkröten dar, in denen sie z. T. in großer Anzahl den Tod finden.
Schutzmaßnahmen
Die Knoblauchkröte ist eine streng geschützte Art und die Zerstörung ihrer Lebensstätten ist verboten. Im Rahmen der Eingriffsregelung oder der Bauleitplanung kann man jedoch nur solche Vorkommen sichern, die auch bekannt sind. Die Kartierung von Knoblauchkröten-Vorkommen bzw. die Weitergabe von Beobachtungsdaten an die zuständigen Naturschutzbehörden und an Naturschutzverbände liefern dafür eine unverzichtbare Grundlage. Um die Bestände dieses einzigartigen Froschlurches in unserer Heimat zu erhalten, bedarf es darüber hinaus Maßnahmen zur Optimierung und/oder Neuschaffung seines Lebensraumes bzw. von Teillebensräumen. Einige Vorschläge dazu seien hier kurz aufgeführt:
- Sicherung und Pflege bestehender sowie Neuanlage trockengelegter (ehemaliger) Laichgewässer (groß, fischfrei, sonnenexponiert, flache Ufer, reichhaltige Unterwasservegetation, Röhrichte).
- Aufbau eines Laichgewässer-Verbundes, in dem die einzelnen Gewässer möglichst weniger als 1 km voneinander entfernt liegen.
- Die bedeutendsten, noch in der Ackerlandschaft verbliebenen Laichgewässer sollten mit einer 20 bis 50 m breiten Schutzzone (Pufferzone) in Form weitgehend unbewachsener Brachflächen umgeben werden.
- Verhinderung von überhöhtem Fischbesatz mit dem Ziel einer extensiven, fischereilichen Nutzung; gelegentliches Trockenfallen im Winter ist vorteilhaft.
- Schaffung eines Biotopverbundes aus vegetationsarmen Ödlandflächen und Ackerbrachen mit sandigen, „grabbaren“ Böden bzw. extensiv bewirtschafteten Flächen zur Vernetzung der aktuellen Vorkommen.
- Nutzungsextensivierung auf Ackerflächen durch geeignete Anbauverfahren (z. B. Winterweizen, Winterroggen) und schonende Bodenbewirtschaftung, z. B. durch Verzicht auf winterliches Tiefpflügen oder die Ausbringung ätzender Düngemittel; Nutzung landwirtschaftlicher Förderprogramme der EU.
Die Situation der Knoblauchkröte in Österreich
Die Knoblauchkröte ist in Österreich eine im Vergleich zu anderen Froschlurcharten mit ähnlichem Verbreitungsmuster (Wechselkröte, Rotbauchunke, Moorfrosch) relativ seltene Art. Obwohl lokale Populationen (wie die auf der Donauinsel) bei geeigneten Bedingungen über einige Jahre geradezu explosiv anwachsen können (und später wieder fast völlig erlöschen), liegen aus allen Landesteilen nur stark rückläufige Bestandsmeldungen vor. Die Arealverluste während der letzten drei Jahrzehnte betragen etwa 45 %. Rückgangsgebiete scheinen im Wesentlichen im landwirtschaftlich intensiv genutzten Raum zu liegen, in dem geeignete Oberflächengewässer zur Mangelware werden. Wie die Fundortverteilung in Nordost-Österreich vor und ab 1980 zeigt, stammen jüngere Nachweise mehrheitlich nur noch aus Naturschutzgebieten (entlang der Flüsse Donau und March und am Neusiedlersee-Ostufer). In Österreich ist die Knoblauchkröte eine geschützte Art. Ihr Bestand wird in Oberösterreich und im Burgenland als „gefährdet“, in den übrigen Bundesländern und im gesamten Bundesgebiet als „stark gefährdet“ eingestuft.
Textquelle: Aktionsbroschüre 2007: Die Knoblauchkröte (download)
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