Gefährdung und Schutz des Laubfroschs
Rote-Liste-Status in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Deutschlandweit wird der Laubfrosch in der Rote-Liste-Kategorie 2, also „stark gefährdet“ geführt. Eine Betrachtung auf Ebene der 16 Bundesländer zeigt eine davon teilweise um eine Gefährdungsstufe nach oben oder unten abweichende Einschätzung. Insgesamt wird der Laubfrosch in fast allen westlichen Bundesländer Deutschlands in den hohen Gefährdungsstufen (vom Aussterben bedroht und stark gefährdet) gelistet, während er in mehreren östlichen Bundesländern in eine mittlere Gefährdungsebene eingereiht wurde. Aus diesem Muster wird neben vielen Gefährdungsursachen auch ein „Spiegelbild“ der aktuellen Verbreitung erkennbar. Bei der Benennung von Gefährdungsursachen sind sich jedoch alle Rote-Liste-Autoren der einzelnen Bundesländer einig, und diese Gefährdungsfaktoren werden im nachfolgenden Kapitel sowie separat in den jeweiligen Länderbeiträgen aus der Schweiz und aus Österreich genannt. Die Bestände des Laubfrosches werden in der Roten Liste der in Österreich der gefährdeten Lurche und Kriechtiere als gefährdet („vulnerable”) eingestuft.
Mehr Informationen über die „Rote Liste“ finden Sie unter: Artenschutz
Im Anschluss werden ausführlich potentielle Schutzmaßnahmen für den Laubfrosch aufgeführt. Im Besonderen die Pflege von Laichgewässern.
Ursachen der Gefährdung und Gefährdungsfaktoren
Die Gefährdungsursachen für den Laubfrosch sind in fast allen Ländern dieselben. Sie reichen von der direkten Zerstörung der arteigenen Land- und Wasserlebensräume über indirekte Beeinträchtigungen der Laichgewässer, z. B. für fischereiliche Zwecke, bis hin zu den großflächigen Landschaftsveränderungen, die durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in unserer Landschaft auch heute noch anhalten. Mit der großflächigen Monotonisierung der Agrarlandschaften, eingeleitet oft durch Flurbereinigung und Grünlandumbruch bzw. Grünlandintensivierung und durch den Verlust der Weidegewässer, die durch die Einführung der so genannten Nippeltränken entbehrlich wurden, geht auch die Melioration der Flächen (Grundwasserabsenkung, Drainierung, z. B. von Feuchtgrünland) einher. Mit der Einebnung der Flächen wurden auch die Senken und Hohlformen aus den Landschaften beseitigt, sodass sich diese natürlichen Gewässerstandorte nicht mehr in der einstigen Vielfalt halten konnten; nur wenige sind heute noch existent und natürlicherweise kommen keine neuen hinzu. In den Agrarlandschaften wurden selbst die Fluss- und Bachauen eingeengt und nachhaltig verändert. Durch Wegnahme der natürlichen Dynamik aus den Auelandschaften (durch Begradigung und Verbau von Flüssen und Bächen) entstehen im Umfeld der Fließgewässer auch keine kleinen Stillgewässer mehr, die sich durch Überschwemmungsereignisse früher natürlicherweise an unterschiedlichen Streckenabschnitten immer wieder neu gebildet hatten. Hinzu kommt die Eutrophierung der noch vorhandenen Gewässer über Nährstoffeinträge aus den umgebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen, nämlich durch Einschwemmung von Dünger und Gülle sowie durch die zusätzlichen Stickstoffeinträge über die Luft. Die dadurch bedingte schnell einsetzende Sukzession (Vegetationswandlung) führt zum nachhaltigen Verlust bestimmter Habitatqualitätsanforderungen, die der Laubfrosch an sein Laichgewässer stellt. In seinen Landlebensräumen kam es durch Hecken- und Strauchrodungen zu einem Ausdünnen des Heckennetzes, da durch die Einführung des Stacheldrahts vor gut 100 Jahren flächenabgrenzende Hecken unnötig wurden. Eine Beseitigung weiterer Saumbiotope (z. B. Waldmäntel, Staudenfluren) kommt noch hinzu. Auch der Eintrag von Pestiziden, Detergentien etc. in die aquatischen und terrestrischen Lebensräume, die Beseitigung von Ödland (z. B. durch Überbauung), der einseitige (unökologische) Waldbau, das Verfüllen älterer Abgrabungen und das Fehlen von geeigneten Sukzessionsstadien in den vorhandenen Gewässer- und Landhabitaten kommen als Gefährdungsfaktoren dazu. Ferner ist auch noch der Straßen- und Wegebau und der damit verbundene Fahrverkehr zu nennen. Dadurch und auch durch die Flächenmonotonie ist eine Fragmentierung der Landschaft entstanden und hat zu einer zunehmenden Isolation von Teilpopulationen geführt. Als Folge werden die Metapopulations-Systeme, in die diese Art sich im Laufe ihrer Entwicklungsgeschichte (Evolution) „organisiert“ hat, zunächst geschwächt; später führt dies zu Aussterbeprozessen und es kommt zum Erlöschen von Populationen in größeren Räumen. Auch die „natürlichen“ Gefährdungsfaktoren, wie eingeschränkte Verbreitungsgebiete und das Erreichen der Höhenverbreitungsgrenzen („Tieflandart“), kommen ferner hinzu.
Es zeigt sich somit, dass nicht jede einzelne Gefährdungsursache – für sich alleine genommen – ausreichen würde, aber eine rasche Aufeinanderfolge und Nachhaltigkeit dieser Ursachen großflächig die Metapopulations-Systeme zerstören und damit die Arealverluste verursachen.
Gefährdung in Schweiz und Österreich
Einstmals besiedelte der Laubfrosch das ganze schweizerische Mittelland sowie Teile des Juras und drang entlang der Alpenflüsse weit in die Alpen vor. Der Laubfrosch erlitt aber bereits früh Bestandseinbrüche und die Rückgänge dauern bis heute an. So zeigte die Auswertung der Daten für die Aktualisierung der Roten Liste der Amphibien der Schweiz, dass die Bestände des Laubfrosches in der Schweiz seit Mitte der 1980er-Jahre um 56 % abgenommen haben. Wegen des starken Rückgangs gilt der Laubfrosch heute in der Schweiz als „endangered“ (nach den Kriterien der Weltnaturschutzorganisation IUCN; dies entspricht der Rote-Liste-Kategorie „stark gefährdet“). Größere Bestände sind noch in der Waadt, am Neuenburgersee, im Aargauer Reusstal und in der Nordostschweiz zu finden. In der Nordostschweiz scheinen sich die Populationen erfreulicherweise in den letzten Jahren auf dem aktuellen Niveau zu halten. Als Art, welche eine Landschaft dynamisch nutzt, ist der Laubfrosch auf ein intaktes Gewässernetz angewiesen. Geeignete Gewässer, wie temporäre Weiher und vorübergehend überflutete Wiesen und Weiden, fehlen aber vielerorts. In Österreich hat der Laubfrosch in den letzten Jahrzehnten gebietsweise von der Anlage von egensammelbecken, Schwimm- und Gartenteichen profitiert und seine Bestände vergrößern und ausbreiten können. Dennoch kann diese positive Entwicklung keinesfalls den Rückgang dieser Art in weiten Teilen Österreichs kompensieren. Zu den wichtigsten Gefährdungsursachen zählen gegenwärtig, so wie bei fast allen anderen heimischen Amphibienarten, Zerstörung und Entwertung von Laichgewässern durch Fischbesatz, Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft sowie Fragmentierung der Lebensräume durch Siedlungs- und Straßenbau. Markante Bestandseinbrüche zeichnen sich gegenwärtig im Inn- bzw. Salzachtal sowie im Großraum Wien ab.
Schutz- und Hilfsmaßnahmen
Grundsätzliches und Vernetzung von Laubfroschteillebensräumen
Alle Schutzmaßnahmen müssen sich auf den gesamten Jahreslebensraum der Populationen beziehen. Der Grundschutz fängt mit der konsequenten Erhaltung und Stärkung aller noch bestehenden Populationen an, daran schließt sich die Erhaltung der übrigen potenziellen Laichgebiete als mögliche „Trittsteinlebensräume“ an. Eine gezielte Pflege der Laichgewässer sollte innerhalb der Populationsstandorte erfolgen und eine extensive Nutzung der benachbarten Flächen (je nach Eigentumsverhältnis) festgesetzt oder über eine Veränderung der Pachtverträge angestrebt werden. Nach Möglichkeit sollte ein Biotopverbund – sprich die Vernetzung der Lebensräume mit bandförmigen Biotoptypen, wie Landröhrichtgürtel, Hecken mit davor liegenden breiten Säumen, Waldränder etc. – erfolgen. Diese Gebiete sollten in extensiv genutzten, kleinräumig strukturierten Grünlandflächen eingebettet liegen. Als aktuelles Naturschutzziel für die Art sollte im Rahmen der Gewässerauenprogramme des Bundes und der Länder auch der Schutz der Gewässerauen als Wanderkorridore, incl. der Möglichkeit der Larvenverdriftung bei Hochwässern (als eine weitere natürliche Ausbreitungsstrategie der Art), angestrebt werden. Und natürlich gehört auch die Beachtung der arteigenen Lebensräume in den dynamischen Auen selbst dazu.
Laichgewässerneuanlage und -sanierung
Folgende Eigenschaften und Rahmenbedingungen sind für die Anlage und Wiederherstellung guter Laubfroschlaichgewässer wichtig und nachhaltig:
Grundsätzlich: Naturschutzfachlich ist es immer besser mehrere Gewässer unterschiedlicher Größe als Gewässerkomplex anzulegen, ggf. in mehreren Bauzeitabschnitten, als nur ein Gewässer.
- Gewässergrößen: Grundtyp zwischen 100 und 500 Quadratmeter. Da wo möglich und landschaftstypisch, können auch Gewässer bis zur Größenordnung von 1000 Quadratmetern (und mehr) Wasseroberfläche (vom Typ große seichte bis große mitteltiefe Gewässer) angelegt werden. Die Fläche des Gewässers sollte sich aber auch nach den natürlichen bzw. üblichen Größen der anderen Gewässer richten, die in diesem Naturraum vorhanden sind.
- Gewässertyp: Periodisches, sonnenexponiertes Flachgewässer.
- Gewässertiefe: Materialaushubtiefe bis zu 100 cm, darin Wasserstand zwischen 50 und 80 cm, ausgedehnte Flachwasserzone(n) vorteilhaft.
- Gewässergrund: Bei sehr flachen Gewässern (z. B. Blänken) an einer Stelle eine Vertiefung (Wasserreservoir) einbringen, damit bei vorzeitigem (Mai bis Ende Juni) Trockenfallen die Amphibienlarven durch „Rückzug“ eine Überlebenschance haben. Meist sind nur wenige Stunden oder Tage zu überdauern, bis der nächste Sommerregen die Fläche wieder füllt.
- Gewässerrandlinien: Unregelmäßige, lange Uferlinie, möglichst keine engen Kurvenradien, ansonsten Gestalt den örtlichen Gegebenheiten anpassen.
- Gewässerufer: Flache, besonnte Nordwest-, Nord- und/oder Nordostufer.
- Gewässerregime: Gewässer nur mit Grund-, Hang- und/oder Niederschlagswasser speisen, Wasserstandsschwankungen sind von Vorteil, beginnend ab Mitte/Ende August ist ein natürliches Trockenfallen vorteilhaft.
- Gewässerumfeld (Radius mindestens 10, besser 20 m): Kein das Gewässer beschattender Gehölzaufwuchs am Südwest-, Süd- und/oder Südostufer.
- Gewässerpufferzone (Radius mindestens 10, besser 50-100 m): Angrenzende, möglichst extensiv genutzte Bereiche (hier kein Biozid- und Düngereinsatz), die weiter entfernt liegende Nutzflächen, z. B. durch Gräben, Wälle, Hecken oder Hochstaudenfluren, abpuffern.
- Gewässer-Pflegeregime: Ideal Beweidung nach Trockenfallen, ggf. Teilabzäunung oder jährlich wechselweise 2/3 des Ufers abzäunen, verhindert Aufkommen zu hoher Vegetation bzw. frühzeitige Verlandung.
- Bauzeit: Herbst- und Wintermonate (Oktober bis Januar).
- Einbringen von Pflanzen und Tieren: Natürliche Pflanzensukzession und Tierbesiedlung zulassen, Initialpflanzungen im Ausnahmefall, keine Rettungsumsiedlungen, keine Fische.
- Gewässersicherung: Aufstellen eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes. Ankauf oder langfristige Pachtverträge, Einschränkung bzw. Verbot von Freizeitaktivitäten (Störungen), Ausschluss von fischereilicher Nutzung, Einschränkung der Jagdnutzung (z. B. keine Futterstellen für Enten am Gewässer, keine Entenhäuser). Sicherstellen, dass das Wasserregime nicht durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen in angrenzenden Flächen verändert wird.
- Gewässersanierung: Nur in Fällen deutlicher Beeinträchtigung wie Teilverfüllungen, starker Verlandung durch übermäßige Eutrophierung (Dünger, zu starker Viehtritt).
Im Bereich der Tiefländer ist durch Grünlandextensivierung, Rückumwandlung von Acker- in Grünlandflächen, durch die Neuanlage bzw. Wiederherstellung von Weidegewässern und durch Anlage von weiteren flachen, gut besonnten Kleingewässern unterschiedlicher Größe, aber geringem Wasserstand (etwa 0.5-0.8 m) zu helfen. Auch in noch vorhandenen bzw. künftig einzurichtenden Überschwemmungsflächen, die im Rahmen von Auenschutzprogrammen geplant werden, können die Artansprüche des Laubfrosches berücksichtigt werden, indem bei Gewässeraus- und -umbau bzw. Gewässerrenaturierungsmaßnahmen zurückbleibende Tümpelflächen eingeplant werden. Solche Gewässerstandorte, auch mit extrem flachen Bereichen, die erst im Spätsommer austrocknen, können eine Schwimmblatt- und Unterwasservegetation bzw. einen Schilfgürtel aufweisen. Bei Gewässermaßnahmen ist immer die räumliche Nähe zum Sommerlebensraum zu berücksichtigen. Landschaften mit einem dichten Straßen- und Wegenetz sollten dabei nicht im Vordergrund stehen.
Wiederansiedlung – Nachzucht – Aussetzen
Grundsätzliche Hinweise und Vorgehensweise:
- Wiederansiedlung darf nicht in das Ermessen Einzelner gestellt werden. Grundsätzlich muss vorher eine Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen, die auch die notwendigen Genehmigungen (Fang, Haltung usw.) erteilt.
- Kontaktaufnahme mit Naturschutz-, Amphibienschutzgruppen oder Fachleuten.
- Einpassen in evtl. vorhandene Artenschutz-, Artenhilfsprogramme oder Artenschutzkonzepte.
- Ursachenforschung: Gründe für Aussterben abstellen.
- Durchführung mit anschließendem Monitoringprogramm (fachbegleitet).
Bevor man als „Artenschutzmaßnahme“ mit Vermehrung und Aussetzen von Tieren beginnt, müssen die wichtigen Grundvoraussetzungen vorher ernsthaft erörtert werden. Es genügt nicht, nur die Tiere nachzuzüchten, sondern man sollte zunächst mit den Grundfragen beginnen, nämlich: Gab es hier früher einmal Laubfrösche? Wo lagen die Gründe für das Aussterben? Wirken diese Ursachen heute weiter fort? Wo liegen die nächsten Laubfroschgewässer? Ist es nicht vielleicht sogar besser, in der Nähe dieser besiedelten Standorte neue Gewässerangebote zu machen, bevor durch Vermehrung und Aussetzung eine „Laubfroschinsel“ erzeugt wird, die fachlich vielleicht wenig sinnvoll ist und den erwähnten Gesamtlebensraum der Art nicht berücksichtigt? Es gibt also eine Menge „Schulaufgaben“, die erst beantwortet werden müssen, bevor mit einem Wiederbesiedlungsprojekt angefangen werden kann. Blinder Aktionismus hilft hierbei überhaupt nicht weiter, wie die vielen mittlerweile fehlgeschlagenen Aussetzungsprojekte bezeugen. Außerdem können über ausgesetzte Tiere gefährliche Krankheiten, wie der für Amphibien lebensgefährliche Chytrid-Pilz Batrachochytrium dendrobatidis, in Freilandpopulationen eingeschleppt werden. Fachlich sinnvoll ist es, sich durch einen persönlichen Kontakt mit dem Kreis der schon aktiven Verbände/Arbeitsgemeinschaften zunächst einmal die nötige Sachkunde anzueignen und das einschlägige Schrifttum zu studieren. Auch gehört eine enge Absprache mit den zuständigen Naturschutzbehörden der Kreise und Länder dazu. Denn bei solchen Maßnahmen sind natürlich die geltenden Naturschutzgesetze zu berücksichtigen, da der Laubfrosch zu den „streng geschützten Arten“ nach der Bundesartenschutz-Verordnung gehört und ebenso als Art in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union steht.
Selbstverständlich gibt es auch bisher erfolgreich verlaufene Wiederansiedlungsprojekte. Sie alle haben aber die oben erwähnten „Stufen“ erklommen und sind von erfahrenen Fachleuten aus Reihen der DGHT-AG Feldherpetologie, der NABU-Landesfachausschüsse oder der herpetologisch tätigen Landesarbeitskreise in direkter Zusammenarbeit mit den jeweiligen Naturschutzbehörden der Länder initiiert und/oder fachlich begleitet worden. Hier sollten Sie sich das gesicherte „Know-how“ zunutze machen, um die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen dieses Themas besser kennen zu lernen. Die Vorgehensweise sollte auch zukünftig grundsätzlich so erfolgen, da keines der Projekte ohne entsprechende Genehmigungen laufen kann.
Das Thema Aussetzung wird auch im Zusammenhang eines von der DGHT geförderten Forschungsprojektes (hier weiterlesen) und beim „Reptil des Jahres 2011: Die Mauereidechse“ angesprochen (hier weiterlesen).
Wer profitiert noch von den Maßnahmen?
Selbstverständlich bekommt durch die Umsetzung dieser Maßnahmen nicht nur der Laubfrosch die nötige Hilfe. Er ist als Leitart (Charakterart) für ein biozönotisch ausgerichtetes (d. h. ein die Lebensgemeinschaften berücksichtigendes) Hilfsprogramm zu verstehen, in dem auch alle anderen Arten, die mit ihm den Lebensraum teilen, eine neue Zukunft bekommen. So werden auch den zahlreichen Bewohnern der heckenreichen Grünlandflächen mit Kleinweihern, wie z. B. dem Breitblättrigen Knabenkraut (eine Orchideenart) und der Sumpfschrecke (eine Heuschreckenart) in den Feuchtwiesen oder den Vogelarten Nachtigall, Neuntöter und Dorngrasmücke in den Hecken, neue Lebensräume geschaffen. Und natürlich profitiert der Mensch selbst davon, in dem er auch künftig durch naturnahe Landschaften gehen und sich an der Vielfalt und Schönheit der Natur optisch und akustisch erfreuen kann.
Textquelle: Aktionsbroschüre 2008: Der Laubfrosch (download)
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