Gefährdungsursachen und Schutz der Gelbbauchunke
Konkrete Gefärdungsfaktoren und Schutzmaßnahmen werden hier ausführlich behandelt und reflektieren die Situation in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg.
Betrachtet man das Gesamtverbreitungsgebiet der Gelbbauchunke in Mittel- und Südosteuropa, kann – obwohl nahezu überall ein Rückgang zu verzeichnen ist – nicht von einer direkten Gefährdung der Art im Hinblick auf ein Aussterberisiko ausgegangen werden. Die Gelbbauchunke wird daher in der europäischen Roten Liste nicht unter den gefährdeten Arten aufgeführt. Betrachtet man allerdings nur das mitteleuropäische Verbreitungsgebiet, zeichnet sich doch eine deutliche Gefährdung der Art ab. Hier wird sie in den Roten Listen der Bundesländer Deutschlands, in denen sie vorkommt, in die Kategorien „stark gefährdet“ und „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Dabei sind besonders die Vorkommen an der nördlichen Arealgrenze (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Niederlande) besonders betroffen. Ähnlich sieht die Gefährdung in den angrenzenden Nachbarstaaten aus.
Aktuell gilt die Gelbbauchunke in der Bundesrepublik als „mäßig häufig“, allerdings ist langfristig gesehen im Laufe des letz ten Jahrhunderts von einem sehr starken Rückgang der Vorkommen und damit starken Arealverlusten auszugehen (z. B. in Niedersachsen um ca. 80 %). Trotz eines inzwischen sehr strengen gesetzlichen Schutz es hat aber auch in den letzten 25 Jahren noch weiterhin eine starke Abnahme statt gefunden. Insbesondere durch anhaltenden Habitatverlust durch Bauvorhaben und Intensivierung der Bodennutz ung ist auch in der Zukunft mit einer weiteren Fragmentierung der Vorkommen zu rechnen. Entsprechend wurde der Erhaltungszustand der Gelbbauchunke in Deutschland im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) als „schlecht“ bewertet (Nationaler Bericht 2007 an die EU).
Aufgrund der Tatsache, dass Deutschland im Arealzentrum der Art liegt und sich hier geschätzt über 33 % der Weltpopulation der Nominatform (Bombina variegata variegata) befinden, ist Deutschland auch in „besonders hohem Maße verantwortlich“ für den Schutz und Erhalt dieser Art. Besonders in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht die Gelbbauchunke unter einem strengen Schutz . Die Aufnahme in die Anhänge der FFH-Richtlinie weist diese Art als „Tierart von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutz gebiete ausgewiesen werden müssen“ (Anhang II) und als „streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse“ (Anhang IV) aus. Auch im Rahmen der Berner Konvention des Europarats wird die Art als „streng geschützt“ im Anhang II aufgeführt. Letztlich bedeutet dieser strenge Schutz , dass Gelbbauchunken in der Natur weder gefangen noch getötet und ihre Fortpflanzungs- (Kleingewässer, auch Wagenspuren) und Ruhestätten (z. B. Winterquartiere) nicht absichtlich beschädigt oder zerstört werden dürfen. Diese Bestimmungen gelten auch für die Eier und Kaulquappen der Art (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Dies gilt ebenso für naturschutzrelevante Planungen und Eingriff e in den Naturhaushalt. In diesem Zusammenhang kann gar nicht oft genug wiederholt werden, dass der Gesetzgeber tatsächlich auch das einzelne Individuum meint!
Ausnahmen dürfen nur dann erteilt werden, wenn nach sorgfältiger Prüfung (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung = SAP) die ökologische Funktion der betroffenen Population im räumlichen Zusammenhang weiterhin sichergestellt werden kann. Dies kann nur im Einzelfall durch fachlich geeignete vorgezogene Artenschutzmaßnahmen (CEF) erfolgen. Einfache Ersatzmaßnahmen oder gar Ersatzzahlungen sind in diesem Zusammenhang keine zulässige Kompensation. Viele Vorkommen der Gelbbauchunke befinden sich heute in Naturschutz gebieten und sind somit sowohl als Individuum (s. o.) als auch als Lebensraum formal-rechtlich geschützt. Ohne ein dauerhaftes Management in den Schutz gebieten und möglichst auch vielen weiteren Vorkommen wird die Art jedoch auf Dauer nicht überleben können.
Gefährdungsursachen
Der Rückgang der Gelbbauchunke ist wie bei den meisten Arten in erster Linie in der Beeinträchtigung beziehungsweise dem Verlust der Lebensräume, insbesondere geeigneter Gewässerkomplexe und deren Vernetzung zu sehen. Vor allem die ursprünglichen, dynamischen Lebensräume in den Talauen der Mittelgebirgsflüsse und -bäche sind heute durch Uferverbau und Wegfall der Überschwemmungsflächen weitestgehend zerstört. Von daher liegen die meisten Vorkommen der Gelbbauchunke mittlerweile in sogenannten Sekundärlebensräumen wie Bodenabbaugruben (vor allem Tongruben, Steinbrüche) und militärischen Übungsgebieten oder in Wäldern. Derartige Lebensräume sind zwar während der Nutzung durch maschinelle Bodenbewegungen, Gewässerverfüllung, Wegebau, Fahrzeugverkehr u. a. beeinträchtigt, aber andererseits führt dies zur notwendigen Dynamik in der Fläche. Nach Beendigung des Bodenabbaus oder des militärischen Übungsbetriebes fällt diese künstliche Dynamik der Ersatzlebensräume weg. Wenn nicht eine andere Nutzungsform vorgegeben ist (Aufforstung, landwirtschaftliche Nutzung, Rekultivierung, Siedlungsbau), der in der Regel eine Verfüllung vorweggeht, entstehen oft große Wasserflächen, oder die Lebensräume können nur mit sehr hohem Aufwand langfristig gegen eine natürliche Sukzession (Verlust von Rohböden, Verlandung der Gewässer und Verschattung durch Entwicklung von Gehölzen und Pionierwäldern) offengehalten werden. Natürliche Faktoren wie der Witterungsverlauf eines Jahres beeinflussen die Bestände der Gelbbauchunke und ihren Reproduktionserfolg zusätzlich in erheblichem Maße; hier könnten zukünftig auch durch Klimawandel ausgelöste Veränderungen (niederschlagsarme Perioden im Frühling und Frühsommer) ein erhebliches Gefahrenpotential bergen.
Gefährdungsfaktoren
- Verlust/Verfüllung von Laich- und Aufenthaltsgewässern
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Beseitigung von wasserhaltenden Fahrspuren bei Wegeunterhaltung oder durch Ausbau und Befestigung von Wald- und Wirtschaftswegen; Beseitigung von Rückespuren nach der Waldbewirtschaftung (für zertifizierte Forstbetriebe vorgeschrieben, aber im deutlichen Konflikt mit den Zielen des Gelbbauchunkenschutzes)
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Begradigung oder Verrohrung von Bächen und wegbegleitenden Gräben in Wald und Grünland, auch Grabenunterhaltung (Verlust von Vernetzungsstrukturen)
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Verlust von Flutmulden und Überschwemmungstümpeln in Auengebieten durch wasserbauliche Maßnahmen
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Entwässerung von feuchten Grünlandflächen mit staunassen Böden oder Hangdruckwasser
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Beseitigung von Kleinstrukturen wie feuchten Mulden, Stein- und Reisighaufen, liegendem Holz (z. B. Baumstubben), Brachflächen oder Hecken im Wald und Agrarlandschaften
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Nutzungsaufgabe von Abgrabungen (Kies-, Sand-, Tongruben, Steinbrüche) und anschließende Rekultivierung: Flutung oder Verfüllung (Bodendeponie) mit dem Ziel der Auff orstung oder anschließenden landwirtschaftlichen Nutzung; bei Zielsetzung Naturschutz bei fehlenden regelmäßig wiederkehrenden Maßnahmen: Wegfall von Kleinstgewässern, u. a. durch abnehmende Bodenverdichtung und folgende Austrocknung, natürliche Sukzession, Verbuschung und Wiederbewaldung (Beschattung)
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Nutzungsaufgabe von militärischen Übungsplätzen: siehe Abgrabungen
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Intensivierung des Bodenabbaus, u. a. Nassabbau, großflächiger Abbau: Wegfall von Kleingewässern und -strukturen, Schließung kleiner Abbaugruben
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Bodenbearbeitung im Winterhalbjahr im Bereich von Winterquartieren
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Fragmentierung/Isolation durch ausgeräumte Ackerflächen, Siedlungsbau, Straßen und Bahntrassen, dadurch bedingt fehlender Individuen-/Genaustausch zwischen Populationen
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Eintrag von Schadstoff en und Dünger (u. a. Waldkalkung): Beschleunigung des Pflanzenwachstums (Eutrophierung, Verbuschung); dadurch bedingt Verschlechterung der Habitatqualität (Beschattung)
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Illegale Entnahme für Terrarienhaltung oder Ansiedlung im Gartenteich; hierbei handelt es sich entsprechend § 44 Abs. 1, Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz um eine Straftat, die mit hohen Geldstrafen geahndet werden kann.
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Illegales Aussetzen von Terrarientieren oder Umsetzen aus anderen Wildpopulationen: Verlust der genetischen Eigenständigkeit, Einschleppung von Krankheiten (z. B. Chytridpilz, Batrachochytrium dendrobatidis)
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Fischbesatz
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Verstärkte Prädation durch Molche, Teich- und Seefrösche, u. a. bei Anlage größerer Weiher in unmitt elbarer Nähe, ferner durch Zunahme von Waschbär und Wildschwein
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Klimaänderungen, z. B. frühzeitiges Austrocknen der Laichgewässer
Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen
Um der in Deutschland „stark gefährdeten“ Art geeignete Lebensräume zu erhalten und neue zu schaffen, ist ein gezieltes, auf die Ansprüche der Gelbbauchunke abgestimmtes Biotopmanagement erforderlich. Dabei muss eine bestimmte „Prozessdynamik“ nachgeahmt werden, die z. B. bei in Nutzung befindlichen Abgrabungen entweder in den laufenden Bodenabbau in einer Abbaugrube zu integrieren oder aber allein mittels regelmäßiger landschaftspflegerischer Eingriff e zu erzeugen ist. Dazu muss ein Mosaik aus frühen Sukzessionsstadien (besonnte Lehm- oder Tontümpel, Rohbodenflächen) geschaffen und durch Bewirtschaftung oder Pflegeeingriff e immer wieder neu initiiert werden. Je nach Standort müssen entsprechende Maßnahmen in einem Abstand von etwa drei Jahren (1–5 Jahre) durchgeführt werden.
Da Gelbbauchunken im Vergleich zu anderen Amphibienarten eine hohe Lebenserwartung haben, sollten derartige Maßnahmen auch an Standorten vorgesehen werden, an denen die letzten Gelbbauchunkennachweise einige Jahre zurückliegen und die derzeit einen eher suboptimalen Eindruck vermitteln. Heutzutage liegen die wichtigsten Vorkommen der Gelbbauchunke in Bodenabbauten und in größeren Waldgebieten. Auf lange Sicht wäre eine Renaturierung von Flussauen wünschenswert, sodass wieder Chancen für eine natürliche Entstehung von Pionierbiotopen mit hoher Prozessdynamik eröffnet werden. Maßnahmen sollten grundsätzlich in Absprache mit den verschiedenen Eigentümern (Staatsforst, Waldbesitz er), Abbaufirmen und Naturschutzakteuren (zuständige Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden) erfolgen (Runder Tisch) und bedürfen in der Regel der Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörden.
Konkrete Schutzmaßnahmen
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Erarbeitung landesweiter bzw. Umsetzung bereits bestehender Artenschutzprogramme; Erarbeitung bzw. Fortschreibung regionaler Pflege- und Entwicklungskonzepte für möglichst alle stabilen Vorkommen, vordringlich auch für kleine, isolierte Populationen
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Entwicklung und Umsetzung von Vernetzungskonzepten (Migrationskorridoren) in Waldgebieten entlang von Fließgewässern, Waldwegen und begleitenden Seitengräben sowie auf freigestellten Flächen, insbesondere in Nachbarschaft zu existierenden Vorkommen. Üblicherweise liegen die Wanderleistungen von Gelbbauchunken bei bis zu 200 m, es konnten allerdings auch Wanderungen von 2.000 bis 4.000 m (max. > 5.000 m) im Laufe mehrerer Jahre festgestellt werden.
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Erhalt bzw. Wiederherstellung naturnaher Auen großer und mittelgroßer Flüsse, um die Entstehung zeitweilig wasserführender Gewässer und damit die durch die Gewässerdynamik entstehenden Primärhabitate zu fördern; Schaffung sekundärer Stillwasserbereiche durch Einbringung von Geschiebe und Totholz in Nebengerinnen; Berücksichtigung der Lebensraumansprüche bei Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
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In Sekundärbiotopen Erhalt früher Sukzessionsstadien durch Abschieben von Oberboden mit Vegetationsdecke, insbesondere im Randbereich der Gewässer, und regelmäßige Neuanlage von mehreren Gewässerkomplexen aus 10-20 kleinen, flachen, besonnten, vegetations- und prädationsarmen Laich- und Aufenthaltsgewässern (Größe 0,5–1,5 m², Tiefe 0,2–0,6 m mit einem Abstand von 5–10 m zueinander) in Verbindung mit geeigneten Landhabitaten und Winterquartieren. Obwohl der Anlage von Kleingewässern mit natürlicher temporärer Wasserhaltung immer der Vorzug gegeben werden sollte, kann es in Einzelfällen auch notwendig werden, bei mangelnder Wasserhaltung diese mit einer Lehm- oder Tonschicht abzudichten oder sogar künstliche Materialien wie Folie, “Kunstbeton“ oder Polyethylenwannen zu verwenden. Auf keinen Fall sollten an gleicher Stelle permanente, größere Amphibiengewässer angelegt werden (Prädation durch Molche und Wasserfrösche).
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Erhalt und Schaffung von Kleintümpeln und unbeschatteten Rohbodenflächen auf geeigneten Feuchtflächen: staunasse Böden (Lehm oder Ton), feuchte Mulden auf Wiesen, in offenen Entwässserungsgräben (Tümpel durch Stau), Senken am Fuß von Hängen (Hangdruckwasser) mit ausreichend feuchten Landverstecken; als Tagesverstecke können Reisighaufen, liegende Stämme, Wurzelstöcke, Steinhaufen, Brombeergesträuch, auch in Gewässernähe dienen. Die Flächen sollten möglichst in der Nähe zu vorhandenen Vorkommen liegen.
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Erhalt und Pflege vorhandener temporärer Laichgewässer, z. B. manuelle Entfernung von aufkommendem Schilf und Rohrkolben oder Wasserpflanzen während der Vegetationsperiode oder Ausräumung mit Bagger, um Verlandung vorzubeugen
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Erhalt beziehungsweise Anlage von wasserführenden Fahrspuren im Wald und auf Feldwegen; keine weitere Befestigung von Forst- und landwirtschaftlichen Wegen; in begründeten Fällen (Artenschutz ) Bodenverdichtungen z. B. in Rückegassen zulassen
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Rücksichtnahme auf die Gelbbauchunke bei forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen bzw. auf Truppenübungsplätzen: Pfützen und kleine Stillgewässer sollten zwischen April und September möglichst nicht durchfahren werden
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Erhalt der standörtlichen Vielfalt von Windwurfflächen, keine Einebnung der Wurzelteller und Aufforstung
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Entfernung und Beseitigung von die Gewässerkomplexe beschattendem Gehölz; dagegen können Gebüsche und Gehölze/Wald im näheren Umfeld eine wichtige Rolle als Winterquartier spielen.
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Beweidung mit Rindern oder Pferden, ggf. auch Schafen oder Ziegen in Abhängigkeit vom Standort (Weidetiere sollten Unkentümpel während der Reproduktionsphase nicht als Tränke nutzen = Trittbelastung, vorzeitiges Austrocknen); ansonsten Mahd per Hand
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In aktiven Abgrabungen rotierendes Gewässermanagement in kurzen zeitlichen Intervallen zwingend erforderlich (Rotationsprinzip); Abbau möglichst räumlich und zeitlich so organisieren, dass Fortpflanzungsstätt en während der Entwicklungsphase nicht gefährdet werden; nicht alle älteren Gewässer zerstören = verschiedene Sukzessionsstadien, Neuanlage von Gewässer im Umkreis von einigen hundert Metern bis zu 1.000 m von bekannten Vorkommen.
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Bei Genehmigung von Abbauerweiterungen bereits Schutzmaßnahmen und späteres Rekultivierungsziel im Rahmen der Eingriffsregelung festlegen.
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Bei Rekultivierung von Abbaugruben mit Gelbbauchunkenpopulationen keine Auffüllung, Aufforstung oder landwirtschaftliche Nutzung, sondern Naturschutz (Artenschutz) als Nutzungsziel festlegen. Bei eventueller Ausweisung als Naturschutz-Entwicklungsziele und Pflegemaßnahmen auf die Ansprüche der Art abzustellen.
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Sukzession und Verschattung von Laichgewässern und Landlebensraum nach Nutzungsaufgabe durch geeignete Maßnahmen, eventuell durch Etablierung von Weidesystemen mit geringem Besatz zur Gewässerpflege und Offenhaltung unterbinden; regelmäßige Neuanlage von Kleingewässern.
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Unterlassung von Waldkalkungen wegen der damit verbundenen stickstoffanreichernden Prozesse (Düngewirkung) bzw. ausreichende Puff er um Gelbbauchunkenlebensräume
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Vermeidung der weiteren Zerschneidung besiedelter oder potenziell geeigneter Gebiete durch Siedlungsbau oder Bau neuer Verkehrstrassen
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Bestandsstütz ende Maßnahmen: Entnahme von Elterntieren, Eiern oder Larven und Ex-situ-Aufzucht oder Umsetzung in benachbarte Standorte
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Wiederansiedlung in ehemaligen Vorkommensgebieten bzw. an sonstigen geeigneten Standorten innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes nach sorgfältiger Prüfung der Aussterbeursachen und Sicherstellung, dass diese Gründe heute nicht weiter fort wirken, sowie entsprechender Vorbereitung (u. a. Klärung der Spenderpopulation, weiträumig vernetztes Habitatsystem); keine ortsfremden Tiere zur „Blutauffrischung“ einsetzen (Gefährdung der genetischen Eigenständigkeit); Aussetz ungen außerhalb des ursprünglichen Verbreitungsgebietes sind aus Arten- und Naturschutz sicht strikt abzulehnen. Maßnahmen zur Bestandsstützung und eine Wiederansiedlung bedürfen grundsätz lich einer Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde, eine sorgfältige Dokumentation und ein entsprechendes Monitoring sollte verpflichtend sein!
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Bestandsüberwachung: kontinuierliches Monitoring möglichst aller Vorkommen
Gefärdung und Schutz der Gelbbauchunke in Österreich
In der Roten Liste Österreichs wird die Gelbbauchunke als gefährdet („vulnerable“) eingestuft. Daten zu Größen und Bestandsentwicklung von Populationen liegen nur punktuell vor. In den Waldgebieten, insbesondere der Voralpen, dürfte die Situation der Art relativ stabil sein, während sie in mehr landwirtschaftlich genutzten Gebieten stark rückläufig ist. Als wichtigste Gefährdungsursachen sind dort die Entwässerung von Grünland und die Verfüllung von Kleingewässern anzusehen. Der langfristige Bestand der Vorkommen in vielen Abbaugebieten wird von entsprechendem Habitatmanagement abhängen, das Laichgewässer in frühen Sukzessionsstadienzur Verfügung stellt. Auch in der Forstwirtschaft lassen sich durch einfache Maßnahmen – oder auch nur durch die Unterlassung der Planierung von Wagenspuren – wesentliche Verbesserungen der Habitatstruktur für die Gelbbauchunke erreichen. Das entsprechende Bewusstsein sowie die Bereitschaft, solche Maßnahmen durchzuführen, scheinen in den letzten Jahren zu wachsen.
Textautoren: Günter Gollmann, Österreichische Gesellschaft für Herpetologie (ÖGH)
Gefährdung und Schutz der Gelbbauchunke in der Schweiz
Die Gelbbauchunke gilt gemäß der Roten Liste der gefährdeten Amphibien von 2005 als „stark gefährdet“ (IUCN-Kategorie „endangered“); dies deshalb, weil seit Mitte der 1980er-Jahre 57% der Populationen erloschen sind. Man schätzt, dass es damals noch 900 Populationen der Gelbbauchunke in der Schweiz gab (in der Datenbank der karch sind um die 12.000 Amphibienlaichgewässer erfasst). Aus manchen Regionen, wie etwa dem Seeland, ist die Art heute ganz verschwunden. Eine Gefährdung der Gelbbauchunke wurde bereits in der ersten Roten Liste der Amphibien der Schweiz festgestellt. Der Rückgang der Art dürfte sich tendenziell noch verstärken, denn sie ist langlebig und kann deshalb noch lange beobachtet werden, auch wenn sie sich an einem Ort nicht mehr erfolgreich fortpflanzen kann. Ein großes Problem beim Schutz der Gelbbauchunke ist, dass ihre Lebensräume und insbesondere die Laichgewässer oft nicht einmal als Gewässer erkannt werden, geschweige denn als wertvolle Amphibienlaichgewässer. Gerade in der ordnungsliebenden Schweiz werden die von der Gelbbauchunke bevorzugten Kleinstgewässer als Unordnung taxiert und oft verfüllt. Zwar sind Unkengewässer durch ihre geringe Größe einfach neu zu erstellen. Die kleinen Gewässer verlieren aber schnell an Wert, da sie rasch zuwachsen. Eine besondere Herausforderung liegt deshalb in ihrem Unterhalt. Man sollte aber nicht nur schwarzsehen: Zwar ist die Unke eine gefährdete Art, aber bei ihr gilt dasselbe wie bei anderen Amphibienarten: Wenn man die richtigen Massnahmen ergreift, so reagiert die Art mit einem raschen und starken Populationswachstum. Dies zeigt beispielsweise ein Projekt im Kanton Aargau, bei welchem zahlreiche Kleinstgewässer für die Unke angelegt wurden. Damit ähnliche Projekte für die Gelbbauchunke erfolgreich durchgeführt werden können, hat die karch ein „Praxismerkblatt Artenschutz “ über die Gelbbauchunke auf ihrer Homepage als PDF publiziert (s. Literatur).
Textautoren: Benedikt R. Schmidt & Silvia Zumbach
Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (KARCH)
Gefährhdungsursachen und Schutz in Luxemburg
Die Gelbbauchunke ist zurzeit die seltenste Amphibienart in Luxemburg und gilt als „vom Aussterben bedroht“. In weiten Teilen ihres Verbreitungsgebietes werden ähnlich dramatische Bestandsrückgänge beobachtet. Als Ursache hierfür wird vorrangig die Zerstörung der Lebensräume (zum Beispiel Befestigung besonnter Waldwege) genannt. Die Befestigung der Waldwege und die zunehmende Waldbewirtschaftung mit bodenschonenden Maschinen (geringer Druck pro Fläche und somit keine tiefen Fahrspuren mehr) hat auch in Luxemburg zu einem deutlichen Verlust an Unkenbiotopen geführt. Außerdem sind die in diesem Land hauptsächlich vorhandenen Hochwälder weniger sonnendurchflutet (und damit weniger als Unkenbiotop geeignet) als beispielsweise die in Frankreich verbreiteten Mittelwälder. Als weitere mögliche Gefährdungsursachen werden hohe Empfindlichkeit gegenüber Bioziden, saure Niederschläge und Klimaveränderungen genannt.
Eine einfache und sinnvolle Schutzmaßnahme ist im Falle der Gelbbauchunke das Anlegen von Laichgewässern. Dabei reicht es schon aus, wenn geeignete Flächen in Laubwaldgebieten oder in der Nähe davon mit schweren Maschinen befahren werden und sich dadurch wassergefüllte Fahrspuren bilden. In der Umgebung von Düdelingen wurden schon neue Laichgewässer durch die Naturverwaltung angelegt.
Autoren: Musée Nationale d‘Histoire Naturelle
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